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Brandenburg: Erster Prüfbericht zur Barrierefreiheit

Der Landtag Brandenburg hat mit Datum vom 22.12.2021 den ersten Prüfbericht zur Barrierefreiheit von Websites der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht. Der Bericht benennt rechtliche Grundlagen, die am Prüfgeschehen Beteiligten sowie die Mechanismen der Umsetzung und fasst die Prüfergebnisse für den Zeitraum 01.06.2020 bis 29.10.2021 zusammen.

Geprüft wurden 58 Websites und drei mobile Apps. Das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beschreibt zudem, wie es bei der „vereinfachten“ und der „eingehenden“ Überwachung prüft (S. 12ff).

Prüfergebnisse

Die zehn Anforderungen, die am häufigsten verletzt wurden, waren danach (S. 27):

  • 4.1.1 Syntaxanalyse
  • 20.0 Barrierefreiheit von Dokumenten
  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • 1.3.1 Info und Beziehungen
  • 2.4.7 Fokus sichtbar
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert
  • 1.4.3 Kontrast (Minimum)
  • 2.1.1 Tastatur
  • 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
  • 20.1 Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Websites mit hoher Anzahl erfüllter Anforderungen werden genannt (S. 28):

Die geprüften Websites nutzen folgende Redaktionssysteme (S. 27f):

  • 40 Prozent: WordPress
  • 20 Prozent: MAIS 2.0 vom Brandenburgischen IT-Dienstleister (Ministerien und Landesämter)
  • 10 Prozent: Content-Management-System (CMS) des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V.(kommunale Einrichtungen, Verbände und Vereine, etc.)
  • Weitere Systeme waren unter anderen Drupal und TYPO3.

Im Fazit (S. 35) heißt es:

„Ein verstärkter Nachholbedarf besteht noch bei der Erstellung von Alternativtexten zu Abbildungen, beim Text-Kontrast, bei der Tastaturbedienbarkeit und bei der inneren (HTML) und äußeren (Überschriften, Gliederung) Websites-Struktur. Ein besonderes Augenmerk sollte zudem auf der Erstellung von barrierefreien, nicht webbasierten Dokumenten wie beispielsweise PDF-Dateien liegen.“

Quelle

„Bericht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz an den Landtag Brandenburg zur Überwachung und Durchsetzung der Barrierefreiheit gemäß § 4 der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung von Websites, mobiler Anwendungen und webbasierter Dokumente öffentlicher Stellen im Land Brandenburg für den ersten Überwachungszeitraum“
Bericht (LReg) Drucksache 7/4808 22.12.2021 (52 S.)

www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/…/4808.pdf